Entsteht mir evtl. eine Benachteiligung im Arbeitsverhältnis?

Nein, wir sind bemüht, alle Dienste, Ausbildungen und Übungen zu Zeiten durchzuführen, die nicht den regulären Arbeitszeiten entsprechen, vornehmlich samstags und unter der Woche nur abends.

Einsätze lassen sich im Normalfall nicht absehen und können auch während der Arbeitszeit aufkommen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Einsatzkraft freizustellen, Lohn und Gehalt allerdings weiterzuzahlen.

Diese Kosten werden ihm selbstverständlich vom Bund unkompliziert und in voller Höhe erstattet.