Der Ortsbeauftragte

Der Ortbeauftragte leitet seinen Ortsverband (OV) in eigener Verantwortung.

Dabei vollzieht er das THW-Helfergesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.

Der Ortsbeauftragte ist dem Landesbeauftragten, welcher auch sein direkter Vorgesetzter ist, gegenüber für die materielle und personelle Einsatzbereitschaft seines OV verantwortlich. Zur Erreichung von strategischen Zielen bzw. Zielfindung im Ortsverband bedient er sich der Team-Strategie. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des Lage- und Koordinationszentrums des OV. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.

Ebenfalls ist er Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.

 

Benjamin Scharpf Dienststellungskennzeichen Ortsbeauftragter Benjamin Scharpf E-Mail: benjamin.scharpf(at)thw-kaufbeuren.de